Lernfahrausweis Motorrad
- Ab 16 Jahre, A1, max. 50 ccm und max. 11 kW
- Ab 18 Jahre, A1, max. 125 ccm und max. 11 kW
- Ab 18 Jahre, A beschränkt, über 125 ccm max. 25 kW und höchstens 0,16 kW/kg
- Ab 25 Jahre, oder 20 Jahre, für Bewerber die vor dem 01.04.03 die Kat. A1 erworben haben und eine 2 jährige Fahrpraxis nachweisen können, Kat A unbeschränkt
Allgemeines für den Erhalt des Lernfahrausweises der Kategorien A und A/1
Mit einem Gesuchsformular (erhältlich bei der Polizei, beim Strassenverkehrsamt und der Fahrschule Zytglogge oder zum runterladen Kanton Bern oder Kanton Freiburg), vollständig ausgefüllt und den erforderlichen Beilagen, den Lernfahrausweis für die gewünschte Kategorie beantragen.
Beim erstmaligen Einreichen muss der Gesuchsteller bei der Zulassungsbehörde oder Einwohnerkontrolle persönlich vorsprechen und einen gültigen Pass oder Identitätsausweis und ein Foto vorweisen.
- Eine hervorragende Möglichkeit sich optimal auf die Theorieprüfung vorzubereiten, bietet Ihnen unser CUT-Theorieprogramm. Durch die präzisen Lern- und Wissenskontrollen werden Sie sofort grosse Fortschritte erzielen. Wer bereits einen Führerausweis der Kat. A1, B oder B1 besitzt, ist von der Theorieprüfung befreit.
- zur Anmeldung für die Theorieprüfung ist der Nachweis des Besuchs eines Nothilfekurses zu erbringen. Der Nothilfeausweis darf nicht älter als 6 Jahre sein. Aerzte, Pflegepersonal mit Diplom, Armeeangehörige der Sanität und Rettungstruppen sowie Zivilschutzangehörige mit 4-tägigem Einführungskurs sind vom Kursbesuch befreit. Unsere Nothilfekurse werden fortlaufend durchgeführt, auch an Wochenenden.
- der Lernfahrausweis für die Kat. A und A1 ist nur 4 Monate gültig. Falls erforderlich, musst du während dieser Zeit den Grundkurs absolvieren
